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Impressum

Gemeinde Rottenbach, Landkreis Saalfeld-Rudolstadt

Gemeindeverwaltung Rottenbach
Rudolstädter Straße 63
07422 Rottenbach
Tel.: 036739 / 34 30
Fax: 036739 / 34 3 99
e-Mail: gemeinde.rottenbach@t-online.de
e-Mail: info.paulinzella@t-online.de
Internet: www.gemeinderottenbach.de
Wenn Sie Fragen, Hinweise oder Kritik zum Aufbau und zur technischen Umsetzung der Seiten haben, dann senden Sie bitte eine Nachricht an info.paulinzella@t-online.de    
 

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gemenet - Gesellschaft für Medien und Internet

Inhaberin: Simone Clemens
Wöhlsdorfer Weg 50
07318 Saalfeld/Saale

Telefon: + 49 (0) 3671 / 53 15 30
Telefax: + 49 (0) 3671 / 53 15 40

E-Mail:
info@gemenet.de
Internet: www.gemenet.de


Elektronische Kommunikation mit der Gemeinde Rottenbach
nach § 3a Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG)
Die Übermittlung von elektronischen Dokumenten über das Internet an die Gemeinde Rottenbach ist nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig:
  1. Zugänge im Sinne dieser Zugangseröffnung sind die in der Internetpräsentation der Gemeinde unter www.gemeinderottenbach.de publizierten E-Mail-Adressen.

  2. Die Gemeinde Rottenbach nimmt im Rahmen der elektronischen Kommunikation Dokumente in folg. Dateiformaten entgegen:

              - Adobe Acrobat bis Version 6.0 (.pdf)
              - Microsoft Word bis Version 2002 (.doc)
              - Microsoft Excel bis Version 2002 (.xls)
              - nur Text-Formate (.txt)
              - jpeg-kompatible Dateien (.jpg/.jpeg)
In allen zulässigen Formaten dürfen keine automatisierten Abläufe oder Programmierungen (so genannte Makros) verwendet werden.

      3.   Die Gesamtgröße einer E-Mail incl. aller Anhänge (Attachments) ist auf eine  von 5
            Megabyte(MB) beschränkt.

      4.   Dateien in unter Punkt 2 genannten Formaten können durch             Komprimierungsprogramme in den Dateigrößen verringert (gepackt) werden.
            Komprimierte Dateien nimmt die Gemeinde Rottenbach nur als nicht             selbstentpackende ZIP-Archive (*.zip) entgegen. In übersandten E-Mails             mit ausführbaren Dateien (z.B.*.exe,*.bat), werden diese Anhänge ungelesen             gelöscht.

      5.   Bei Nutzung der Zugangseröffnung, wird das Einverständnis vorausgesetzt, dass die             E-Mail auf Viren und Spam überprüft wird. E-Mails, die als Viren klassifiziert worden             sind, werden ungelesen gelöscht und nicht weiter verarbeitet. Da in E-Mails, die             Computerviren enthalten, in aller Regel, die Absenderadressen gefälscht worden             sind, erfolgt keine elektronische Rückinformation.

      6.   Soweit eine förmliche Zustellung erforderlich ist, die einen Zustellnachweis erfordert,             ist dies auf elektronischem Weg derzeit nicht möglich.


      7.   Bei Schriftverkehr, der nach geltendem Recht der Schriftform bedarf, ist bis auf             weiteres keine elektronische Übertragungsform zugelassen. Dies gilt auch für             fristgebundene Anträge und Erklärungen.

      8.   Aus technischen und organisatorischen Gründen kann die Gemeinde Rottenbach             zurzeit noch keine elektronischen Signaturen auf Echtheit und Gültigkeit prüfen. Dies             hat zur Folge, dass Dokumente, die einem Schriftformerfordernis unterliegen, nicht             in elektronischer Form übersandt werden. Wir bitten deshalb, in diesen             Fällen papiergebundene Kommunikation zu nutzen. Widerspruchseinlegungen per E-            Mail sind unwirksam.


       9.  Die Gemeinde Rottenbach kann aus techn. und organisatorischen Gründen zurzeit             keine verschlüsselten E-Mails entschlüsseln. Falls vertrauliche Informationen             gesendet werden sollen, bitten wir, hierzu die Briefpost zu verwenden.

Diese Hinweise gelten nur für die Kommunikation mit der Gemeinde Rottenbach und gelten nicht für Verweise auf Angebote von Dritten, wie z.B. anderen Behörden.

Weitere Informationen erhalten Sie auf Seite 2 (siehe oben rechts)

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